Die neu gewählte Lebensform ist unbekannt und nicht planbar. Außer der materiellen Abhängigkeit von Trägerverein ist das Elternpaar auch menschlich und fachlich abhängig von der Institution. Es gibt keine Standards nach denen beispielsweise Hilfe in Kinderdorfsituationen ermöglicht wird. Es ist in erster Linie abhängig vom guten Willen der sogenannten Erziehungsleitung. Diese ist in der Regel in der Kinderdorfrang- und Kompetenzfolge, der oder die direkte Vorgesetzte. Der Unterschied zur Erziehungsleitung besteht in der Tatsache, das Kinderdorfeltern sich 24 Stunden mit den Pflegekindern konfrontieren, die Erziehungsleitung gegen 17.00 Uhr Feierabend hat. Die Sichtweise auf die durch die Pflegekinder provozierten Problemstellungen kann von Natur aus unterschiedlich sein. Der Grad der persönlichen Betroffenheit ist völlig unterschiedlich. Die Erziehungsleitung ist weisungsbefugt, ein sprachlicher Austausch kann stattfinden, muß aber auf keinen Fall. Es ist also die Beschreibung von menschlichen Qualitäten, und wer kann dies vor dem Einstellungstermin beurteilen, wenn ein Konsens in Erziehungsfragen angestrengt oder erzielt wird. Willkür findet immer statt um Machtverhältnisse und fachliche Kompetenz vereinfacht darstellen zu wollen.
Kinderdorfeltern bringen in der Regel ihren Hausstand in die neue Kinderdorffamilie ein. Die Notwendigkeit zur Anschaffung eines größeren Autos ergibt sich zwangsläufig. Es sind die Kinderdorfeltern, die diese Neuanschaffung tätigen. Dem Mehrbedarf, sprich der größere Wert des Autos, wird im Vergleich zur Kleinfamilie nicht Rechnung getragen. Nicht nur dies, sondern auch die Abrechnungspraxis der gefahrenen Kilometer für die Kinderdorffamilie, ist ungerecht weil hier auf Kosten der Kinderdorfeltern gewirtschaftet wird.